
Fördermittel für die Selbsthilfe
Heute geht es mal um… Cash €€€. In unserem Artikel vom 13.05. hatten unsere beiden Autorinnen darüber berichtet, wie sie eine Selbsthilfegruppe gründet haben. Heute schauen wir nochmal genauer hin. Und zwar auf die Finanzierung der Selbsthilfe. Welche staatlichen Fördermittel gibt es für die Selbsthilfe? Dieser Fachartikel bringt Licht in den “Förderdschungel”.
Fördermittel des Freistaat Bayern für Selbsthilfegruppen
Seit 1990 werden Selbsthilfegruppen in Bayern aus Landesmitteln unterstützt. Regionale Gruppen können dem Titel „Förderung von Selbsthilfegruppen für Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderung oder chronischer Krankheit“ Zuschuss bekommen. Dies gilt für Gruppen mit mindestens sechs regelmäßigen Mitgliedern. Die Förderung hierfür: bis zu 400 Euro pro Jahr. Fördervoraussetzung ist, dass mindestens acht Gruppentreffen im Jahr stattfinden.
Die Fördermittel sollen den Austausch und die gegenseitige Unterstützung von Menschen ermöglichen. Menschen, mit einer körperlichen oder geistigen Behinderung. Sowie chronisch kranke Menschen und/oder deren Angehörige und ehrenamtliche Helferinnen und Helfer.
Ausschluss aus der Förderpraxis
Allerdings fördert der Freistaat nur Gruppen, die dem Bereich Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung oder mit chronischer Krankheit zugerechnet werden können. Selbsthilfegruppen aus dem Bereich der psychischen Erkrankungen und der Sucht schließt die bayerische Förderpraxis aus.
Auch Gruppen aus der sogenannten „Sozialen Selbsthilfe“ erhalten keine Zuschüsse. Die Soziale Selbsthilfe umfasst das breite Spektrum der Gruppen und Initiativen, die sich vorrangig mit sozialen Themen befassen. Beispielsweise bei Arbeitslosigkeit, im Alter, für Alleinerziehende/Mütter/Väter usw..
Eine Forderung der Selbsthilfe ist deshalb, diese ähnlich wie die Gesundheitsselbsthilfe finanziell zu unterstützen.
Krankenkassenförderung für Selbsthilfegruppen
Die gesetzlichen Krankenkassen und ihre Verbände fördern seit vielen Jahren gesundheitsbezogene Selbsthilfe. Die Grundlage hierfür bildet das fünfte Sozialgesetzbuch im § 20h. Das Förderbudget pro Kalenderjahr errechnet sich anhand einem festgelegten Betrag pro Versicherte/r (2019: 1,13 Euro). Im Jahr 2019 konnten so 2.310 Selbsthilfegruppen in Bayern mit 5,7 Millionen Euro unterstützt werden.
Die Selbsthilfegruppen richten ihre Anträge an einen der 13 sogenannten “Regionalen Runden Tische”. Diese sind jeweils an eine Selbsthilfekontaktstelle angebunden. Die Runden Tische beraten zu Anträgen und Verwendungsnachweisen. Sie koordinieren ebenfalls die Gruppenförderung durch die gesetzlichen Krankenkassen in Bayern.
Auch hier sind mindestens sechs Gruppenmitglieder und eine kontinuierliche Aktivität Fördervoraussetzung. Finanziell unterstützt werden neben der regelmäßigen Selbsthilfearbeit auch zeitlich begrenzte Projekte.
Die Förderung steht auch Gruppen aus den Bereichen psychische Erkrankung und Sucht offen. Ebenfalls nicht förderfähig sind soziale Selbsthilfegruppen.
Förderung von Landesorganisationen der Selbsthilfe durch die Krankenkassen
Selbsthilfelandesorganisationen sind gesundheitsbezogene Zusammenschlüsse von Selbsthilfegruppen auf Landesebene. Diese sind auf bestimmte Krankheiten oder Behinderungen ausgerichtet. Sie sind Organisationen mit überregionaler Interessenvertretung. Dadurch verfügen Sie über Kontakte zu Behörden, Sozialleistungsträgern, Trägern der freien Wohlfahrtspflege, Leistungserbringern und zur Politik.
In der Förderung der Landesorganisationen der Selbsthilfe gibt es zwei Förderstränge. Einer davon ist die Pauschalförderung für die allgemeine, fortlaufend durchgeführte Selbsthilfearbeit. Der andere ist die Projektförderung für zeitlich begrenzte Vorhaben.
Die Pauschalförderung wird als finanzielle Unterstützung der originären selbsthilfebezogenen Aufgaben verstanden. Die Fördermittel werden für die Selbsthilfearbeit und regelmäßig wiederkehrende Aufwendungen zur Verfügung gestellt. Darunter fallen insbesondere Aufwendungen für:
– Raumkosten, Miete
– Büroausstattung, Sachkosten für Telefon, PC, Drucker etc.
– Pflege des Internetauftritts/Homepage
– regelmäßig erscheinende Verbandsmedien (z.B. Mitgliederzeitschrift, Flyer)
Die Projektförderung hat das Ziel besondere Vorhaben und Aktivitäten der Selbsthilfeorganisationen zu unterstützen. In Abgrenzung zur Pauschalförderung werden hier gezielte und zeitlich begrenzte Vorhaben gefördert. Diese Vorhaben gehen über das Maß der täglichen Selbsthilfearbeit hinaus.
Bedarfsgerechte Fördermittel für die Selbsthilfe
Was bedeutet bedarfsgerechte Förderung heute? Und wie verändern sich die Bedarfe aus der Selbsthilfepraxis gesellschaftlich? Das versucht der Paritätische auf allen Ebenen zu platzieren. So konnte er auf Bundesebene in der Weiterentwicklung des GKV Leitfadens einbringen. Ein Vorschlag des Paritätischen war die zunehmende Öffnung im Bereich Online-Aktivitäten von Selbsthilfegruppen.
Vertretungen der Selbsthilfe wurden ab Juli 2019 wieder aufgefordert, sich zu bewerben. Der Paritätische in Bayern begrüßt zahlreiche Bewerbungen; die Unterlagen mit den Bewerbungskriterien sind digital auf der Homepage des Paritätischen in Bayern zu finden. Das Ende der Bewerbungsfrist ist der 15.09.2019.
Der Paritätische in Bayern engagiert sich auf allen Ebenen der gesetzlichen Selbsthilfeförderung. Er vertritt sowohl Selbsthilfegruppen als auch Landesorganisationen bei ihren Anträgen. Weiterhin unterstützt er als eine der vier „Säulen“ der Selbsthilfe den Ausbau und die Weiterentwicklung der Selbsthilfestrukturen in Bayern.
Renate Kretschmer ist Referentin für den Fachbereich Finanzierung: Fördermittel/Zuschüsse beim Paritätischen Landesverband Bayern. Mehr Informationen dazu findet ihr auf der Homepage des Paritätischen.